Abschaffung der EU-Roaming-Gebühren seit 15. Juni 2017

Gepostet am: Jun 15, 2017 2:38:39 PM

Auf diese Weise konnten die einstigen Hürden erfolgreich überwunden werden, sodass der Abschaffung der Roaming-Gebühren ab 15. Juni 2017 nichts mehr im Wege stand. Ab sofort gilt dann das Motto „Roam‘ like Home“, das bedeutet, dass ihr auch im EU-Ausland die gleichen Kosten für Telefonieren, Surfen und Simsen wie zu Hause zahlt.

Besonders junge Menschen, Studenten und Personen, die häufig geschäftlich verreisen, werden von dem Beschluss profitieren. Wer heutzutage mit seinem Lebenslauf beeindrucken will, kommt fast nicht mehr darum herum, ein Semester im Ausland zu verbringen. Ebenso entscheiden sich viele Schüler nach dem Abschluss, andere Länder und Kulturen kennenzulernen, bevor der Ernst des Lebens beginnt. Die Abschaffung der Roaming-Gebühren sorgt jetzt dafür, dass Weltenbummler und junge Entdecker keine hohen Kosten fürs Telefonieren und Surfen im Ausland mehr zu befürchten haben.

Gleiches Recht in allen Ländern

Mit der Abschaffung der EU-Roaming-Gebühren wurde das Ziel verfolgt, Mobilfunk-Kunden finanziell zu entlasten und einheitliche Gebühren in der kompletten EU zu gewährleisten. Deswegen gilt die neue Regelung ausnahmslos für alle 28 Staaten der Europäischen Union. Es ist also egal, ob ihr in Italien am Strand mit euren Eltern telefonieren möchtet oder beim Bergsteigen in Österreich ein Selfie posten wollt – die Preise sind dieselben. Zusätzlich haben einige Mobilfunkanbieter weitere Länder in den EU-Tarif miteinbezogen, die zwar nicht zur EU, aber zum europäischen Wirtschaftsraum gehören. Dazu zählen beispielsweise die Türkei, die Schweiz oder auch die Kanarischen Inseln. Zur Sicherheit solltet ihr euch bei diesen Ländern allerdings bei eurem Mobilfunk-Anbieter erkundigen, da nicht alle Provider diese Länder in den Tarif miteinbezogen haben.

Einschränkungen vorab beachten

Selbst wenn sich die Abschaffung der Roaming-Gebühren zunächst nach einem erstklassigen Entschluss anhört, solltet ihr vor einem Auslandsaufenthalt ein paar Dinge beachten. Freiminuten und Inklusiv-Datenvolumen sind beispielsweise nicht immer komplett im Ausland nutzbar. Der Anbieter ist allerdings dazu verpflichtet, euch vorab über die jeweils geltenden Bestimmungen zu informieren. Zudem erhaltet ihr eine SMS, wenn euer Datenvolumen aufgebraucht ist und Aufschlagszahlungen fällig werden. Allgemein könnt ihr allerdings davon ausgehen, dass Sie über die Hälfte des Inklusiv-Volumens im Urlaub oder auf einer Auslandsreise nutzen könnt.

Leider gibt es darüber hinaus keine einheitliche Regelung, wie lange ihr euch im Ausland aufhalten dürft, ohne dass zusätzliche Gebühren fällig werden. Um zu unterbinden, dass man im Ausland einen günstigen Mobilfunkvertrag abschließt, dürfen die Provider mit einer Frist von zwei Wochen zusätzliche Gebühren verlangen, wenn ihr euch zum Beispiel innerhalb von vier Monaten länger als zwei Monate im Ausland befindet.

Sofortige Umstellung des Vertrags

Das Auslandssemester ist schon mitten im Gange und ihr wollt direkt von der Abschaffung der Roaming-Gebühren profitieren? Die Europäische Kommission hat mit ihrem Beschluss alle Mobilfunkanbieter dazu verpflichtet, die Verträge pünktlich zum 15. Juni 2017 umzustellen. Das bedeutet, ihr müsst ab diesem Zeitpunkt keine zusätzlichen Gebühren fürs Telefonieren oder Surfen im Ausland mehr bezahlen.

In den letzten Monaten haben allerdings zahlreiche Mobilfunkanbieter mit Verträgen geworben, die eine Roaming-Flat beinhalteten. Vor allem für Studenten, die eines oder mehrere Semester im Ausland verbringen, war das eine tolle Möglichkeit, Geld zu sparen. Solltet ihr bisher von einer solchen Flatrate profitiert haben, ist euer Mobilfunkanbieter verpflichtet, den Tarif abzuändern. Laut Beschluss der EU muss der Vertrag so geändert werden, dass die Konditionen im Ausland und im Inland dieselben sind. Dementsprechend werden Freiminuten und Inklusiv-Datenvolumen voraussichtlich an das Inland-Kontingent angepasst werden.

Dank der Abschaffung der EU-Roaming Gebühren braucht man sich endlich keine Gedanken mehr über teure Anrufe im Urlaub machen oder mit dem Selfie-Post warten, bis man wieder WLAN im Hotel hat. Denn die EU hat beschlossen, die Roaming Gebühren innerhalb der Europäischen Union ab dem 15. Juni 2017 abzuschaffen. Was das genau für euren nächsten Auslandsaufenthalt bedeutet und welche Vorteile sich mit der Abschaffung der EU-Roaming-Gebühren für euch ergeben, erklären wir im folgenden Beitrag.

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„Roam‘ like Home“ – das lang erwartete Ende der Roaming-Gebühren

Die Idee von einheitlichen Mobilfunk-Gebühren innerhalb der Europäischen Union bestand schon bereits seit vielen Jahren. Jedoch machten unterschiedliche Gesetze die Abschaffung der EU-Roaming-Gebühren schwierig. Zudem befürchteten Kritiker, dass die Idee unter Umständen schnell zu Missbrauch führen könne: So könnte man sich beispielsweise eine SIM-Karte im Ausland zu besonders günstigen Konditionen kaufen und diese dauerhaft im Inland nutzen, um Gebühren zu sparen. Um diesen Fall zu vermeiden, hat das Europaparlament jedoch eine Missbrauchsklausel eingeführt, die es verbietet, dass deutsche Kunden einen Mobilfunk-Vertrag im Ausland abschließen.